Beitragsordnung
Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung
Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Förderungsbeitrag zu leisten, der im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres an die Kasse der Vereinigung zu entrichten ist. Die Höhe des Förderungsbeitrags wird in einer gesonderten Beitrags-ordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung hat am Mittwoch, den 25.06.2008 die folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 01.07.2008.
1. Unternehmen
Mindestbeitrag € 250,00 bis 10 Mio. € Umsatz
Mindestbeitrag € 500,00 über 10-50 Mio. € Umsatz
Mindestbeitrag € 1.000,00 über 50-125 Mio. € Umsatz
Mindestbeitrag € 1.500,00 über 125-250 Mio. € Umsatz
Mindestbeitrag € 2.500,00 über 250 Mio. € Umsatz
2. Einzelmitglieder
Mindestbeitrag € 50,00
3. Doktoranden
Mindestbeitrag € 24,00
4. Studierende
Mindestbeitrag € 0,00