Beitragsordnung

Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung

Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Förderungsbeitrag zu leisten, der im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres an die Kasse der Vereinigung zu entrichten ist. Die Höhe des Förderungsbeitrags wird in einer gesonderten Beitrags-ordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung hat am Mittwoch, den 25.06.2008 die folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 01.07.2008.

1. Unternehmen

Mindestbeitrag       250,00        bis 10 Mio. € Umsatz

Mindestbeitrag      500,00        über 10-50 Mio. € Umsatz

Mindestbeitrag   1.000,00        über 50-125 Mio. € Umsatz

Mindestbeitrag   1.500,00        über 125-250 Mio. € Umsatz

Mindestbeitrag   € 2.500,00        über 250 Mio. € Umsatz

2. Einzelmitglieder

Mindestbeitrag   € 50,00

3. Doktoranden

Mindestbeitrag   € 24,00

4. Studierende

Mindestbeitrag      0,00