Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung
Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Förderungsbeitrag zu leisten, der im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres an die Kasse der Vereinigung zu entrichten ist. Die Höhe des Förderungsbeitrags wird in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung hat am Mittwoch, den 02.12.2020 die folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 01.01.2021.