a) Forschungsvorhaben anregen und unterstützen,
b) Mittel für Forschungsaufgaben bereitstellen,
c) wissenschaftliche Veranstaltungen durchführen oder sich an solchen beteiligen,
d) Mittel für die Verbesserung der Forschungs- und Lehrsituation bereitstellen,
e) Mittel für die Durchführung von Fachexkursionen bereitstellen,
f) Stipendien an Studierende vergeben oder vermitteln,
g) Aus- und Fortbildungsveranstaltungen jeder Art durchführen,
h) einzelne der in §1, Abs. 1., d) genannten Institutionen fachlich und finanziell unterstützen.